Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Organisation unterstützt Sie mit pflegerischen und hauswirtschaftlichen Dienstleistungen im Sinne der Hilfe und Pflege zu Hause. Dabei werden Ihre eigenen Ressourcen sowie diejenigen Ihrer Angehörigen und Ihres sozialen Umfeldes berücksichtigt. Die Unterstützung erfolgt nach dem Grundsatz der Hilfe zur Selbsthilfe.
Weiter verweisen wir auf die folgenden gesetzlichen Grundlagen:
Verordnung des Eidg. Departement des Innern
über die Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung
(Krankenpflege-Leistungsverordnung KLV)
Für die Spitex wichtigsten Artikel:
KLV Art. 7 – Art. 9 (Leistungen, Beiträge, etc.)
Pflegeverordnung Kanton Aargau (PflV)
Für die Spitex wichtigsten Artikel:
PflV Art. 5, § 28 - 46, Krankenpflege und Hilfe zu Hause
Die gemeinnützigen Spitex-Organisationen erbringen ihre Dienstleistungen im Auftrag der öffentlichen Gemeinden und sind somit schweizweit tragende und anerkannte Säulen unseres Gesundheits- und Sozialsystems.